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#digidingens: Digitale Barrierefreiheit

Wir leben in einer digitalen Welt – wie machen wir sie für Jede und Jeden zugänglich und sorgen für digitale Barrierefreiheit? 🤝

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(Digitale) Barrierefreiheit – Ein Grundsatz

Barrierefreiheit ist eines der großen Themen der heutigen Zeit – und zu guter Recht. Zugänglichkeit für Jeden und Jede, unabhängig von Einschränkungen, ist ein nicht wegdenkbarer Teil von Gleichberechtigung und Inklusion. Ob es nun um Rampen in Bussen oder standardmäßige Untertitel geht; vieles wird getan, um Barrieren zu beseitigen und so die Lebensqualität von vielen Menschen zu verbessern. Der digitale Raum ist nicht vom Konzept der Barrierefreiheit ausgenommen, denn häufig ist es schwer für Menschen mit Einschränkungen digitale Angebote in vollem Umfang (oder sogar überhaupt) zu nutzen. Um diese Art der Diskriminierung auszumerzen, gibt es auch im digitalen Raum Grundsätze, um die Barrierefreiheit zu fördern.

Usability für alle!

Wenn man das Konzept digitale Barrierefreiheit auf das Wesentliche reduziert, geht es um Nutzbarkeit für alle – egal welche Einschränkungen bestehen oder nicht bestehen. In diesem Sinne müssen digitale Produkte, Inhalte, Geräte und Dienstleistungen auch so gestaltet und entwickelt werden, dass sie für Jede:n nutzbar sind.  Hierbei gibt es unterschiedliche Arten von Barrieren, die beseitigt gehören. Visuelle Barrierefreiheit fokussiert sich z.B. auf größere Bildschirme für Leute mit Sehbehinderungen und Untertitel machen Inhalte für Nutzer:innen mit Hörschwierigkeiten zugänglich. Auch motorische und kognitive Einschränkungen werden als Teil der digitalen Barrierefreiheit berücksichtigt.

Es gibt natürlich europäische Richtlinien, die dafür sorgen sollen, dass digitale Inhalte usw. barrierefrei zugänglich sind. Die Kriterien sind in den sogenannten „Web Content Accessibility Guidelines“ (WCAG) beschrieben. Darauf basierend hat die Bertelsmann Stiftung einen Leitfaden für digitale Barrierefreiheit erstellt; dort findet Ihr zusätzliche Informationen, falls Ihr etwas mehr in die Tiefe gehen wollt. 😉

Das POUR-Prinzip für digitale Barrierefreiheit

Die Kriterien des WCAG können in 4 Gruppen unterteilt werden – hierfür wird das POUR-Prinzip genutzt. Nach diesem Prinzip müssen Webseiten wahrnehmbar (perceivable), bedienbar (operable), verständlich (understandable) und robust sein.

Das bedeuten die Grundsätze für digitale Angebote, Inhalte, Geräte und Dienstleitungen:

  • Perceivable: Sehen und/oder Hören von Content muss einfach sein.
  • Operable: Navigation muss für alle möglich sein und Geräte müssen für Jede:n nutzbar sein.
  • Understandable: Alle Inhalte etc. müssen einfach verständlich sein.
  • Robust: Inhalte und Angebote müssen technisch robust sein und mit gängigen und zukünftigen Technologien funktionieren. Hierzu gehören auch behinderungsspezifische Hilfsmittel wie unterstützende Technologien.

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